Auflagen
Außer den für die Baudurchführung geltenden DIN-Normen werden die „Zusätzlichen technischen Vorschriften für Aufgrabungen in Straßenflächen“ (ZTVA – StB), die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften der Bundespost für Bauleistungen am Fernmeldeleitungsnetz“ (ZTV - FLN) und die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB-Teil C) jeweils in der zur Zeit der Bauausführung gültigen Fassung als Vertragsgrundlage festgelegt. Darüber hinaus gelten für Aufgrabungen die Regelungen der ZTVE-Stb (für Erdarbeiten), ZTVT-Stb (für Tragschichten), ZTV Asphalt-Stb, ZTV Beton-Stb und ZTVP-Stb (für Pflaster) in der zum Zeitpunkt der Aufgrabung gültigen Fassung. Des Weiteren gelten die „Technischen Vorschriften zur Durchführung von Aufbrüchen in der Stadt Halver“ in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung. Der Antragsteller erkennt diese Bedingungen mit Antragsstellung an. Auf die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ und auf die RAS-LG 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen“ wird hingewiesen.

Informationen
Bei allen Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind unabhängig von der Aufgrabungserlaubnis weitere, gesondert zu beantragende Genehmigungen einzuholen. Die gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschriebenen Genehmigungen (Anordnung zur Verkehrsbeschilderung zur Sicherung von Arbeitsstellen, Sondernutzung) sind vor Baubeginn beim Märkischen Kreis - Straßenverkehrsamt -, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid, zu beantragen.

Hinweise
Aushub ist restlos abzufahren und durch Vorsieb- oder Frostschutzmaterial zu ersetzen. Für jede Maßnahme sind Verdichtungsnachweise zu erbringen. Zusätzlich zur ZTVA-StB ist für jedes Kopfloch ein Nachweis zu erbringen.