Auflagen
Nach Bauende ist seitens des Unternehmers ein Abnahmetermin mit dem Fachbereich für Planen und Bauen zu vereinbaren. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Die Ausführung der Arbeiten und die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen sind in Übereinstimmung nit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB, ZTV E-StB, RSA, ZTV T-StB, ZTV Asphalt-StB), den anerkannten Regeln der Technik, den aktuellen DIN- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den nachstehend unter „Hinweise“ aufgeführten Aufbruch- und Wiederherstellungsbedingungen einzuhalten.

Informationen
Wir weisen auf §45 StVO hin, wonach vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, Unternehmer von der zuständigen Behörde (Märkischer Kreis als Straßenverkehrsbehörde) eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen müssen. Die Aufbruchgenehmigung ersetzt nicht die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung.

Hinweise
Fahrbahn Hauptverkehrsstraße 48 cm Frostschutzmaterial 0/45 = 1.050 kg/qm 14 cm bit Tragschicht 0/22 = 330 kg/qm 4 cm Asphaltbinder 0/16 = 90 kg/qm 4 cm Asphaltbeton 0/8 = 90 kg/qm Fahrbahn Verkehrs- und Wohnstraße 40 cm Frostschutzmaterial 0/45 = 880 kg/qm 10 cm bit. Tragschicht 0/22 = 230 kg/qm 4 cm Asphaltbeton 0/8 = 90 kg/qm Fahrbahn Verbundpflaster 40 cm Frostschutzmaterial 0/45 = 880 kg/qm 10 cm bit Tragschicht 0/22 = 230 kg/qm 4 cm Splittbett 2,5/8 8 cm Verbundpflaster Gehweg Asphaltdeckschicht 25 cm Frostschutzmaterial 0/45 = 550 kg/qm 6 cm bit. Tragschicht 0/22 = 140 kg/qm 3 cm Asphaltbeton 0/5 = 70 kg/qm Gehweg Verbundpflaster 25 cm Frostschutzmaterial = 550 kg/qm 4 cm Sand- oder Splittbett 8 cm Verbundpflaster Gehweg Plattenbelag 25 cm Frostschutzmaterial 0/45 = 550 kg/qm 2 cm Kalk-Zementmörtel MV 1 : 6